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Chatkontrolle: So nicht.

vom 05.08.2026

Am 9. Juli 2026 hat das EU-Parlament die Chatkontrolle verlängert. Eine Mehrheit der anwesenden Abgeordneten war dagegen. Sie kam trotzdem.

Vorweg, weil es mir wichtig ist: Kinder vor Missbrauch zu schützen ist eine der wichtigsten Aufgaben, die wir haben. Darüber streitet niemand, ich schon gar nicht. Der Streit geht um das Mittel.

Was passiert ist

314 Abgeordnete stimmten gegen die Verlängerung, 276 dafür. Durchgekommen ist sie trotzdem.

Das liegt am Verfahren. Den Text, den das Parlament im März schon abgelehnt hatte, schickte der EU-Rat Ende Juni einfach noch einmal zurück. Damit begann die „zweite Lesung" – und dort dreht sich die Logik um: Ein Text gilt als angenommen, solange ihn nicht mindestens 360 Abgeordnete aktiv ablehnen. Abgestimmt wurde am letzten Sitzungstag vor der Sommerpause. Viele waren da schon abgereist. Und 314 sind eben nicht 360.

Ein zweimal abgelehntes Gesetz, kurz vor den Ferien gegen die Mehrheit im Saal durchgewunken. Genau hier höre ich auf, sachlich zu bleiben.

Worum es geht, in einfach

Es gibt zwei Chatkontrollen, und sie werden ständig verwechselt.

Chatkontrolle 1.0 ist eine Ausnahme vom EU-Datenschutz. Sie erlaubt Anbietern wie Google, Meta oder Microsoft, unverschlüsselte Inhalte automatisch zu durchsuchen: E-Mails, Cloud-Dateien, Direktnachrichten. Eine Erlaubnis, keine Pflicht. Darüber wurde am 9. Juli abgestimmt. Sie gilt jetzt bis April 2028.

Chatkontrolle 2.0 ist die geplante Dauerverordnung. Sie könnte das Scannen zur Pflicht machen, auch bei verschlüsselten Messengern. Darüber wird gerade verhandelt, die nächste Runde läuft ab Ende September.

Technisch ist das der springende Punkt: Eine Ende-zu-Ende-verschlüsselte Nachricht kann unterwegs niemand mitlesen. Wer sie trotzdem prüfen will, muss den Scanner auf Ihr Gerät setzen, bevor verschlüsselt wird. Das nennt sich Client-Side-Scanning. Der Brief bleibt versiegelt. Man liest ihn nur, während Sie ihn schreiben.

„Ich habe doch nichts zu verbergen"

Der häufigste Satz zum Thema. Und der falscheste. Sie haben Vorhänge am Fenster, obwohl bei Ihnen zu Hause nichts Verbotenes passiert.

Vertraulichkeit ist kein Schuldeingeständnis, sie ist eine Voraussetzung. Für das Gespräch der Ärztin mit ihrem Patienten. Für den Anwalt mit seinem Mandanten. Für die Journalistin mit ihrer Quelle. Und für jedes Unternehmen, das Angebote, Verträge oder Personalthemen digital bespricht. Sobald Sie Privatsphäre begründen müssen, ist sie schon keine mehr.

Wirkt es wenigstens?

Die Zahlen stammen nicht von Aktivisten, sondern aus dem eigenen Bericht der EU-Kommission vom November 2025.

Microsoft hat 2023 weltweit 11,7 Milliarden Dateien durchleuchtet und dabei rund 32.000 Treffer gemeldet. Der Anbieter Yubo meldete im selben Bericht eine Fehlalarmquote von 20 Prozent. Und zur Frage, ob das Ganze verhältnismäßig ist, schreibt die Kommission wörtlich, die verfügbaren Daten reichten nicht aus, um sie zu beantworten. Ein Fehlalarm ist dabei nichts Abstraktes. Er bedeutet, dass ein fremder Mensch Ihr privates Foto prüft.

Mein Standpunkt

Das Mittel taugt nicht. Es durchleuchtet Millionen Unbescholtene, während organisierte Täter längst auf eigenen Servern im Darknet sitzen. Und es baut eine Infrastruktur auf, die technisch völlig neutral ist: Heute gleicht der Scanner gegen Missbrauchsmaterial ab. Morgen gegen etwas anderes. Man muss nur die Datenbank tauschen.

Wer Kinder wirklich schützen will, ermittelt gezielt gegen Verdächtige, löscht bekanntes Material endlich schnell aus dem Netz und stattet die Behörden anständig aus. Dafür fehlen Geld und Leute. Beides fließt gerade in die Massenüberwachung.

Das digitale Briefgeheimnis ist genauso viel wert wie das analoge. Ich verurteile diesen Beschluss – und rate jedem, ab September sehr genau hinzusehen, was mit der 2.0 passiert.


Stefan Mende, Vertriebsleiter der IT Fabrik Systemhaus GmbH & Co.KG

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